Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
um Ihnen eine bestmögliche Versorgung in unserer Einrichtung und
individuelle Anschlussversorgung durch Ihren
Haus- oder Facharzt zu sichern, unterstützen wir Sie
bzw. Ihre Angehörigen im Rahmen
unseres neuen Entlassmanagements schon
während des Krankenhausaufenthaltes.
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren
unsere Kollegen in der Patientenaufnahme
Sie über unser Entlassmanagement.
Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes
ermitteln unsere Ärzte und Pflegekräfte,
ob ein weiterer Behandlungsbedarf
oder ein erhöhter Unterstützungsbedarf
nach Ihrer Entlassung erforderlich sei.
So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen,
Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation,
häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege
oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.
Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie
einen Arztbrief für Ihren Haus-
oder Facharzt, der alle wichtigen Informationen für
eine lückenlose Weiterbehandlung enthält. Sofern notwendig
kontaktieren wir Ihre weiterbehandelnden Ärzte
vor Ihrer Entlassung telefonisch,
um eine nahtlose Versorgung sicherzustellen.
Außerdem können Krankenhäuser,
um die Übergangsphase von
der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken
ihren Patienten, Patientinnen in sehr begrenztem Umfang
bei der Entlassung Verordnungen ausstellen
und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Die Verordnung darf für einem Zeitraum
von bis zu sieben Tagen erfolgen,
gleiches gilt auch für Leistungen
wie häusliche Krankenpflege
und Heilmittel.
Bei Fragen zu unserem
neuen Entlassmanagement stehen Ihnen
gern jederzeit die jeweiligen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiterin unserer Klinik zur Verfügung.
Um das Entlassmanagement für Sie
durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung.
Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen
über das Entlassmanagement
nach §39 Abs. 1a SGB V zusammengefasst.
Für unsere Patienten zum Download:
Patienteninformation
zum Entlassmanagement